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26. 02. 2010 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Bei den überarbeitungen des Wahlgesetzes im Jahr 2004 wurde die Regelung hinzugefügt: "Wenn die Anzahl der nominierten Kandidaten für die Direktwahl zu gro? ist, und es nach mehrfachen Diskussionen und Beratungen durch W?hlergruppen nach wie vor nicht zur Einigung kommen kann, darf man eine Vorwahl durchführen." Hu Kangsheng, der damalige Vizevorsitzende des Gesetzesausschusses des St?ndigen Ausschusses des NVK sagte in der Erkl?rung zur Vorlage des überarbeiteten Wahlgesetzes: "Manche lokalen Regierungen vermeldeten, dass das Wahlgesetz vage Aussagen über das Verfahren zur Bestimmung offizieller Kandidaten der Abgeordneten bei der Direktwahl enthalte. Das alte Wahlgesetz enthalte keine genauen Angaben darüber, wie die Kandidatenliste durch Vorabsprachen erstellt werden kann und was als Mehrheit der W?hler z?hle. In der Praxis führe dies leicht zur Wahlmanipulation. Daher h?tten sie vorgeschlagen, bei der Direktwahl eine Vorwahl durchzuführen. Nach Beratungen wurde Folgendes festgestellt: Wenn die nominierten Kandidaten für die Direktwahl zu viele sind und es nach mehrfachen Diskussionen und Beratungen nach wie vor nicht zur Einigung über die offiziellen Kandidaten kommen kann, darf eine Vorwahl, wenn dies die tats?chlichen Rahmenbedingungen zulassen, stattfinden."
Das Wahlgesetz von 2004 besagt, dass Wahlausschüsse Treffen von Abgeordnetenkandidaten und W?hlern organisieren k?nnten. Die Kandidaten k?nnten bei solchen Anl?ssen die Fragen der W?hler beantworten. So k?nnten die W?hler mit einem kompletten Bild der Abgeordneten ihre Stimmen abgeben.
Bei den überarbeitungen des Wahlgesetzes im Jahr 2004 wurde die Regelung hinzugefügt: "über diejenigen, die W?hler und Abgeordnete bestechen und gegen Sicherheitshinweise versto?en, werden Ordnungsstrafen verh?ngt, um den W?hlern und Abgeordneten die uneingeschr?nkte Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu garantieren. Wer alle Merkmale eines Verbrechens erfüllt, wird strafrechtlich verfolgt. Wenn Beamte W?hler oder Abgeordnete bestechen, werden sie mit administrativen Sanktionen bestraft." Die diesmaligen überarbeitungen enthalten eindeutige Regelungen, dass der Status eines Abgeordneten ungültig ist, wenn er durch Bestechung erworben wurde. Hu meint in der Erkl?rung zur Vorlage des überarbeiteten Wahlgesetzes, dass es bei der Wahl der Abgeordneten der lokalen Volkskongresse hin und wieder zu Bestechung und Manipulation komme. Daher sei es notwendig, die Merkmale der Wahlbestechung und die Strafen dafür zu definieren.
Dieser Artikel wurde anhand der Originaldokumente von www.npc.gov.cn und www.people.com.cn verfasst.
Quelle: npc.gov.cn/ people.com.cn
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