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26. 02. 2010 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Das Wahlgesetz von 1953 besagt: "Die Anzahl der zu w?hlenden Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses (NVK) einer Provinz wird folgenderma?en berechnet: Pro 800.000 Einwohner wird ein Abgeordneter gew?hlt"; "Die Anzahl der der zu w?hlenden NVK-Abgeordneten einer regierungsunmittelbaren Stadt sowie einer unmittelbar der Provinzregierung unterstehenden Industriestadt mit einer Bev?lkerung von über 500.000 werden folgenderma?en berechnet: Pro 100.000 Einwohner wird ein Abgeordneter gew?hlt." Das führte letztlich dazu, dass die Stadtbewohner besser repr?sentiert waren als die Landbewohner. Deng sagte in der Erkl?rung zur Wahlgesetzesvorlage: "Diese Paragraphen sind in mancher Hinsicht nicht vollends gerecht." Er fügte hinzu: "Diese Paragraphen spiegeln jedoch die tats?chlichen Verh?ltnisse Chinas wider und sorgen dafür, dass jede Ethnie und jede soziale Schicht in Volkskongressen aller Ebenen ihren Positionen entsprechende Repr?sentanten haben. Daher ist es nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig für den übergang zu einer gerechteren und vollst?ndig gerechten Wahl."
Das Wahlgesetz von 1953 legte nicht eindeutig fest, ob für jeden Posten nur ein m?glicher Wahlkandidat vorgegeben wird oder ob eine Mehrkandidatenwahl angewandt werden soll. Tats?chlich wurden Volkskongressabgeordnete eine Zeitlang seit der Gründung der Volksrepublik als Exklusivkandidaten gew?hlt. Als Wahlformen waren die anonyme Wahl und die Wahl per Handzeichen vorgesehen. Letztere Methode beeinflusste gewisserma?en die Wahlergebnisse. Das Wahlgesetz enthielt genaue Angaben über die Anzahl der Abgeordneten der Volkskongresse jeder Verwaltungsebene. Der NVK hatte 1226 Abgeordnete.
Zur Wahlwerbung für Kandidaten machte das Wahlgesetz von 1953 keine genauen Angaben. Das verursachte gewisserma?en, dass W?hler die jeweiligen Wahlkandidaten wenig kannten, und führte daher zu unüberlegten Abstimmungen.
Das Wahlgesetz von 1953 besagte, dass die KP Chinas, jede demokratische Partei sowie alle Massenorganisationen das Recht h?tten, Kandidaten zu nominieren. W?hler sowie Abgeordnete durften gemeinsam oder alleine Kandidaten aufstellen. Es wurde allerdings betont, dass die Nominierungen durch Organisationen überwiegen müssten.
Das Wahlgesetz von 1953 besagte: "Die Wahlausschüsse unterhalb der Kreisebene müssen vor der Wahl W?hler registrieren und ihnen W?hlerausweise ausstellen." Jedoch wurde vielerorts festgestellt, dass es anstrengend und zeitaufw?ndig sei, bei jeder Wahl W?hler zu registrieren.
Das Wahlgesetz von 1953 besagte: "Es ist eine Straftat, wenn man mit Gewalt, Drohungen, Betrug, Bestechungen oder anderen illegalen Mitteln die Wahl beeintr?chtigt oder W?hler daran hindert, ihr aktives sowie passives Wahlrecht auszuüben. Für solche Straft?ter wird ein Freiheitsentzug von maximal zwei Jahren verh?ngt." Deng verwies in der Erkl?rung zur Wahlgesetzesvorlage darauf, dass diese Paragraphen eine Garantie dafür seien, dass W?hler uneingeschr?nkt ihre Wahlrechte ausüben k?nnen.
Quelle: npc.gov.cn/ people.com.cn
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