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29. 10. 2009 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Der Revisionsentwurf des Schadenersatzrechts liegt unter überprüfung des St?ndigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses. Der Entwurf schl?gt vor, Gef?ngnisinsassen zu entsch?digen, wenn sie dort verletzt oder misshandelt werden.
Ein Entwurf zur ?nderung des staatlichen Schadenersatzrechts Chinas wurde am Dienstag dem St?ndigen Ausschuss des 11. Nationalen Volkskongresses (NVK) für eine dritte überprüfung vorgelegt. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf einen verbesserten Schutz der Rechte von H?ftlingen, um Misshandlungen und Verletzungen in Gef?ngnissen zu verhindern.
Dem Entwurf zufolge müssen die H?ftlinge oder deren Familien entsch?digt werden, wenn sie in einer Haftanstalt verletzt oder get?tet wurden. Gleiches gilt auch, wenn durch die Verletzung lebenswichtige Organe versagen.
Ausl?ser für die Revision war der Tod eines Mannes in einer Haftanstalt in der südwestlichen Provinz Yunnan im Februar, der landesweit Besorgnis ausgel?st hatte. Li Qiaoming, 24, wurde am 8. Februar 2009 von drei Mitgefangenen totgeschlagen.
Der bestehende staatliche Schadenersatzrecht umfasst zwar Entsch?digungsbestimmungen bei Gewalt, aber nicht bei Misshandlung und Nachgiebigkeit. Laut der neuen Version des Gesetzes sind Strafverfolgungsbeh?rden wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gef?ngnisse verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen, wenn sie die Rechte der Menschen in Strafverfahren und im Strafvollzug verletzt haben.
Der Entwurf erm?glicht es auch, dass eine Person Schadensersatz verlangen kann, wenn er oder sie für unschuldig befunden wird, auch wenn die Festnahme zuvor in einem gesetzlichen Verfahren stattfand.
Zum ersten Mal enth?lt der Gesetzentwurf auch Schadenersatz für psychische Verletzungen. Es wird dort aber nicht genau erl?utert, wie solche Verletzungen und Sch?den beurteilt werden k?nnen, obwohl einige Gesetzgeber klarere Definitionen vorgeschlagen haben.
"Solange die staatliche Entsch?digung die Verletzung der pers?nlichen Rechte wie Freiheit, Leben, Eigentum umfasst, werden die F?lle sehr unterschiedlich ausfallen. Wir haben noch nicht genug Erfahrung, um einen universellen Standard festzulegen", sagte Hong Hu, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht des NVK. "Es ist daher besser, den Standard in der Zukunft nicht detailliert im Gesetz zu definieren, sondern durch Rechtsinterpretationen, die auf der Praxis basieren", erl?uterte Hong weiter.
Quelle: www.ets2-mod.com
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