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22. 09. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Anh?nge
Anhang 1: Chinas acht Prinzipien für wirtschaftliche und technische Entwicklungshilfe im Ausland (Januar 1964)
1. Die chinesische Regierung verfolgt konsequent die Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Nutzens und betrachtet die ausl?ndische Entwicklungshilfe nie als eine einseitige Hilfeleistung, sondern als eine gegenseitige Hilfe. 2. Die chinesische Regierung respektiert die Souver?nit?t der Empf?ngerl?nder und knüpft unter keinen Umst?nden Bedingungen oder Privilegien an die von ihr angebotene Hilfe. 3. Die chinesische Regierung gew?hrt Kredite ohne oder mit niedrigen Zinsen und verl?ngert gegebenenfalls ihre F?lligkeit, um die finanzielle Belastung der Empf?ngerl?nder so weit wie m?glich zu verringern. 4. Die chinesische Regierung will keine Abh?ngigkeit der Empf?ngerl?nder von China herbeiführen, sondern ihnen dabei helfen, sich allm?hlich auf die eigene Kraft zu verlassen und ihre Wirtschaft eigenst?ndig zu entwickeln. 5. Bei der Durchführung von Hilfsprojekten ist die chinesische Regierung nach Kr?ften bestrebt, mit geringen Investitionen rasch Gewinne zu erzielen, damit die Empf?ngerl?nder ihre Einnahmen vermehren und Kapital akkumulieren k?nnen. 6. Die chinesische Regierung stellt in China produzierte Anlagen und Material in bester Qualit?t zur Verfügung, orientiert sich bei den Verhandlungen über Preise am Weltmarkt und garantiert Umtausch, wenn Lieferungen den vereinbarten Normen bzw. der vorgeschriebenen Qualit?t nicht entsprechen. 7. Bei technischer Hilfeleistung stellt die chinesische Regierung sicher, dass das Empf?ngerland die betroffene Technik v?llig beherrscht. 8. Die Experten, welche die chinesische Regierung zur Entwicklungshilfe ins Ausland entsendet, dürfen die gleiche materielle Behandlung wie die einheimischen Experten genie?en, aber keine Privilegien verlangen.
Quelle: www.ets2-mod.com
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