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Kommentar

Kritik am ?Hongkong-Gesetz" – Eine massive Polemik, die die Fakten nicht kennt oder verschweigt Exklusiv

03.07.2020

Von Dr. jur. Michael Borchmann, Wiesbaden


Das ?Gesetz der Volksrepublik China zur Gew?hrleistung der nationalen Sicherheit in der Sonderverwaltungszone Hongkong" trat am 30. Juni 2020 um 23:00 Uhr Ortszeit nach Verabschiedung auf der 20. Tagung des St?ndigen Ausschusses des 13. Nationalen Volkskongresses in Kraft. Ein Gesetz, zu dem es sowohl im Vorfeld der Beratungen als auch sofort nach dem Inkrafttreten zahlreiche china-unfreundliche Kommentare von Institutionen und Personen gab, von denen regelm??ig Kritik an China zu h?ren ist. Was mich pers?nlich daran vor allem st?rt, ist die allseits verbreitete politisch-polemische Behauptung, damit würden die Autonomie der Sonderverwaltungszone, das von ?Mainland-China" abweichende Wirtschaftssystem, die Rule of Law und überhaupt die Freiheitsrechte der Bürger Hongkongs abgeschafft. In diese Richtung hat der Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu China des Europ?ischen Parlamentes agitiert – ein deutscher Grüner, der für seine chinafeindlichen Positionen bekannt ist (die Autonomie Hongkongs werde ?zerst?rt"), ferner vor allem natürlich erwartungsgem?? US-Au?enminister Mike Pompeo (China wolle sich Hongkong ?einverleiben"). Und auch die EU-Staaten glaubten auf eine gemeinsame Erkl?rung gegen das Gesetz nicht verzichten zu k?nnen, wobei man sich allerdings auf die ?u?erung von ?Bedenken" beschr?nkte. Bei all diesen Angriffen vermisst man regelm??ig eine konkrete Begründung anhand der gesetzlichen Vorschriften, die man wohl überhaupt nicht angesehen hat oder m?glicherweise nicht anschauen wollte. Ich vergleiche dies einmal mit einem Filmkritiker, der in einer Zeitung eine Filmkritik schreibt, ohne den Film zuvor angeschaut zu haben.



Vielmehr kann man das neue Hongkong-Gesetz nur dann sachlich bewerten, wenn man in der Tat zuvor ausführlich in dieses Gesetz und natürlich auch in das Grundgesetz Hongkongs hineingeschaut hat.


Lassen Sie mich mit dem Grundgesetz Hongkongs beginnen. In dessen Art. 1 hei?t es, dass die Sonderverwaltungszone Hongkong unab?nderlich ein Bestandteil der Volksrepublik China ist. Und Art. 12 unterstreicht, dass Hongkong eine mit einem hohen Grad an Autonomie ausgestattete Region ist, die unmittelbar der chinesischen Zentralregierung unterstellt ist. Das hei?t, der Vorwurf eines ?Einverleibens" ist bar jeglicher Logik und von hoher Absurdit?t: Man kann sich nicht einverleiben, was zu einem ohnedies untrennbar geh?rt. Art. 2 garantiert den Organen von Hongkong ferner die Ausübung eines ?hohen Ma?es" an Staatsgewalt, wobei ?hohes Ma?" auch bedeutet: Keine absolute und ausnahmslose. Und – leider muss dieser Kommentar aufgrund der unzutreffenden Polemiken noch weiter ?juristisch" bleiben – Hongkong wird ferner die Beibehaltung des kapitalistischen Systems und des privaten Eigentums garantiert (Art. 5, 6). Schlie?lich auch dies: Für die Au?enbeziehungen Hongkongs und die Verteidigung (Art. 13, 14) ist die Zentralregierung in Beijing zust?ndig.


Werfen wir nun einen Blick in das neue Sicherheitsgesetz selbst: Dieses Gesetz bringt bereits in seiner Einleitung mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck, dass sein Zweck in der Gew?hrleistung der Nationalen Sicherheit liegt. Dabei geht es um das Unterbinden von Separatismus, Subversion und terroristischen Aktivit?ten, ferner um die Unterbindung der Kollaboration mit ausl?ndischen Kr?ften. Und Hongkongs Organen wird von der Zentralregierung ausdrücklich die Aufgabe übertragen, die Durchführung des Gesetzes bezüglich der meisten Straftaten in der Sonderverwaltungszone zu übernehmen. Ihnen wird zudem aufgegeben, interne Organisationsverbesserungen vorzunehmen (z.B. nach Art. 12 Einrichtung eines Ausschusses zur überwachung der Nationalen Sicherheit, Art. 16 Einrichtung einer spezialisierten Abteilung in der Polizeibeh?rde oder auch Art.  18 Einrichtung einer spezialisierten Abteilung bei den Justizbeh?rden). Für alle Verfahren gelten die verbürgten Garantien des Grundgesetzes von Hongkong weiter wie etwa die Menschenrechte, die Freiheitsrechte (Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit), das Rechtsstaatsprinzip (Rule of Law) und die Unschuldsvermutung. Juristisch t?tig werden zentralstaatliche Organe nur dann selbst t?tig, wenn ausl?ndische Kr?fte involviert sind oder es um die Gef?hrdung gesamtstaatlicher Belange der VR China geht (Art. 55).


In der lancierten Kritik ist endlich wiederholt von Strafen nicht unter 10 Jahren die Rede. Solche sind etwa angedroht bei Separatismus und Abspaltungsaktivit?ten, Subversion (u.a. Angriffen auf staatliche Organe) oder Terrorismus (u.a. Gewalt gegen Personen, radioaktive oder Giftanschl?ge, Anschl?ge auf Transportmittel). Aber: Wer hier die H?he der Strafandrohung kritisiert, sollte nicht übersehen, dass staatsgef?hrdende Delikte allerorten mit hohen Strafen sanktioniert sind. Werfen wir einfach einen Blick auf eine entsprechende deutsche Regelung:


Hier hei?t es im nationalen Strafgesetzbuch:

?(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.   den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeintr?chtigen oder

2.   die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsm??ige Ordnung zu ?ndern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren F?llen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

 

Und im Strafgesetzbuch von Deutschlands Nachbarland ?sterreich hei?t es etwa: ?Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik ?sterreich oder eines ihrer Bundesl?nder zu ?ndern oder ein zur Republik ?sterreich geh?rendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen."

 

All dies macht deutlich, wie sachlich unbegründet, wie voreingenommen die Kritiken an Chinas Hongkong-Gesetzgebung sind. Nicht das neue Gesetz stellt eine Gefahr für Hongkong dar, gef?hrdet waren Wirtschaft und auch Bürger durch immer mehr ausufernde Bandenaktivit?ten, durch die Gesch?fte zerst?rt und geplündert wurden, die ?ffentliche Sicherheit auf den Stra?en nicht mehr gew?hrleistet war und sogar das Parlamentsgeb?ude attackiert und massiv gesch?digt wurde. Aber es gibt leider Kr?fte, die an den Fakten nicht interessiert sind, sondern einfach nur schlechte Nachrichten über China verbreiten wollen. Wie auch immer: Unwahrheiten und Lügen werden nicht dadurch zur Wahrheit, dass sie immer wieder wiederholt werden. Von Deutschlands wohl gr??tem Dichter Goethe stammt das Zitat: ?Getretener Quark wird breit, nicht stark." Auch dies bedeutet: Etwas Inhaltsloses wird durch Wiederholung nicht gehaltvoller.

 

Der Autor ist Ministerialdirigent a.D. (Land Hessen), Mitglied des Justizprüfungsamtes Hessen a.D. und Beirat der CIIPA des Handelsministeriums der VR China. Die Meinung des Autors spiegelt die Position unserer Webseite nicht notwendigerweise wider.

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Quelle: www.ets2-mod.com

Schlagworte: Hongkong,nationale Sicherheit,Autonomie,Grundgesetz

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