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www.ets2-mod.com Datum: 28. 07. 2008 |
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Ausl?nder k?nnen in Beijing selbstst?ndig oder durch einen Immobilienmakler Wohnraum anmieten oder erwerben. Auf Grund des besondern Status als Ausl?nder braucht man allerdings vor Vertragsabschluss eine schriftliche Einwilligung der zust?ndigen Beh?rden in Beijing. Hat man passenden Wohnraum gefunden, muss man sich zuerst vergewissern, ob der Vermieter über ein vom st?dtischen Beijinger Amt für Wohnraum und Landverwaltung ausgestelltes Zertifikat zur Wohnraumvermietung mit dem notwendigen auf Ausl?nder bezogenen Stempel verfügt.
Quelle: www.ets2-mod.com
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