Organe der Regierungspartei
Milit?rorgane
Der Staatspr?sident
Der NVK und sein St?ndiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


? ? ? ?Die Arbeitsprinzipien des Obersten Volksgerichts

Das Oberste Volksgericht arbeitet nach den folgenden Prinzipien:

1. Gleichheitsprinzip. Das hei?t, alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Bei der

Anwendung der Gesetze ist gegen Angeh?rige aller Nationalit?ten durchweg gleich zu verfahren. Vor dem Gesetz ist Bevorzugung oder Diskriminierung nicht zul?ssig.

2. ?ffentliche Gerichtsverhandlung. Alle Rechtsf?lle der Volksgerichte werden ?ffentlich verhandelt, mit Ausnahme derjenigen, die Staats- oder pers?nliche Geheimnisse oder Straftaten Minderj?hriger betreffen.

3. Das Recht auf Verteidigung. Der Beschuldigte hat das Recht, sich selbst zu verteidigen oder andere mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Das Recht auf Verteidigung bezieht sich auf die Tatbest?nde und die Beweismaterialien.

4. Das Volkssch?ffen-Beisitzersystem. Das Oberste Volksgericht bildet bei Verfahren erster Instanz ein Kollegialgericht, das aus ein bis drei Richtern und aus zwei bis vier Sch?ffen besteht. Es bildet bei Berufungs- bzw. Einspruchsf?llen ein Kollegialgericht aus drei bis fünf Richtern, wobei ein vom Pr?sidenten oder Gerichtsvorsitzenden bestimmter Richter als Vorsitzender des Kollegialgerichts wirkt und alle Mitglieder die gleichen Rechte haben.

5. Das Recht auf Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit. Dem Angeklagten steht das Recht zu, Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Der Pr?sident des Obersten Volksgerichts entscheidet, ob die betreffenden Richter von dem Prozess ausgeschlossen werden. Andererseits k?nnen Richter wegen Befangenheit Beurlaubung beantragen.

6. Unabh?ngige Gerichtsbarkeit. Die Volksgerichte üben ihre Gerichtsbarkeit gem?? den gesetzlichen Bestimmungen unabh?ngig aus. Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen haben kein Recht auf Einflu?nahme.

(China.org.cn, 18. September 2003)


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