China praktiziert
ein System zweitinstanzlicher Verfahren. Die zweite Instanz ist
gleichzeitig auch die letzte Instanz.
Die Volksgerichte
bestehen auf vier Ebenen (Volksgerichte unterer, mittlerer und
h?herer Ebene und das Oberste Volksgericht auf nationaler Ebene).
Wenn ein lokales Volksgericht einen Fall, der nach den gesetzlichen
Bestimmungen in seine Jurisdiktion f?llt, verhandelt und ein
erstinstanzliches Urteil oder einen Entscheid gef?llt hat und die
Prozessparteien damit nicht einverstanden sind, haben sie das
Recht, innerhalb der gesetzlich festgesetzten Frist beim
übergeordneten Volksgericht Berufung einzulegen. Das Urteil des
Volksgericht der n?chsth?heren Ebene (zweitinstanzlich) nach der
überprüfung der Berufung ist rechtskr?ftig. Die erst- und
zweitinstanzlichen Urteile (Entscheide) des Obersten Volksgericht
als h?chstes Organ der Rechtsprechung sind endgültig und
rechtskr?ftig.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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