Die ?rtlichen
Volksgerichte gliedern sich in die Volksgerichte unterer, mittlerer
und h?herer Ebene. Auf nationaler Ebene gibt es das Oberste
Volksgericht. Daneben sind spezielle Gerichte eingerichtet, so z.
B. Milit?rgerichte, Eisenbahngerichte und Wassertransport-Gerichte.
Die Volksgerichte der Grundebene sind die der Kreise, der St?dte,
der autonomen Kreise und der Stadtbezirke. Zu den Volksgerichten
mittlerer Ebene geh?ren die nach den Regionen eingerichteten
Volksgerichte mittlerer Ebene in den Provinzen und autonomen
Gebieten und die in den regierungsunmittelbaren St?dten
eingerichteten Volksgerichte mittlerer Ebene sowie die
Volksgerichte mittlerer Ebene der von den Provinzen und den
autonomen Gebieten verwalteten St?dte und der autonomen Bezirke.
Die Volksgerichte h?herer Ebene umfassen die Volksgerichte h?herer
Ebene der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren
St?dte.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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