Die speziellen Volksgerichte sind
ein Bestandteil des Systems der Volksgerichte innerhalb des
einheitlichen Systems der Rechtsprechung. Sie üben mit den lokalen
Volksgerichten aller Ebenen gemeinsam die Gewalt der Rechtsprechung
aus.
Die speziellen Volksgerichte
unterscheiden sich von den lokalen Volksgerichte durch folgende
Merkmale:
1. Die speziellen Volksgerichte sind
für besondere Organisationen oder Rechtsf?lle in einem speziellen
Rahmen eingerichtete Organe der Rechtsprechung. Die lokalen
Volksgerichte hingegen werden nach den jeweiligen
Verwaltungsgebieten gebildet.
2. Die speziellen Volksgerichte
verhandeln Sonderf?lle, d. h. F?lle mit besonderem Charakter,
anders als die lokalen Volksgerichte. Ihr Arbeitsbereich ist
beschr?nkt.
3. Die Bildung der speziellen
Volksgerichte und die Ernennung und Absetzung ihres Personals
verl?uft anders als bei den lokalen Volksgerichten. Der Pr?sident
des Milit?rgerichts z. B. wird nicht vom Nationalen Volkskongress
gew?hlt, sondern vom Obersten Volksgericht und der Zentralen
Milit?rkommission gemeinsam ernannt.
Zu den speziellen Volksgerichten
geh?ren Milit?rgerichte, See?mter, Gerichte für den Bereich des
Eisenbahntransports, Forstgerichte, Gerichte für die
Landerschlie?ung und den Erd?lbereich.
Milit?rgerichte
Die Milit?rgerichte sind nach den
Besonderheiten der Armeestruktur und deren Kampfaufgabe
eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, durch Verurteilung von
Straft?tern, die den Staat oder die Landesverteidigung gef?hrdet
haben, die Sicherheit und das Rechtssystem des Staates und die
Ordnung der Armee zu wahren, ihre Kampfkraft zu festigen und die
legitimen Rechte und Interessen der Armeeangeh?rigen und der
anderen Bürger zu schützen. Die wichtigsten Funktionen der
Milit?rgerichte sind: Ahndung von Gesetzesbruch und Schutz des
Volkes sowie Propagierung des sozialistischen Rechtssystems.
Die Milit?rgerichte bestehen auf
drei Ebenen: das Milit?rgericht der Chinesischen
Volksbefreiungsarmee, die Milit?rgerichte der Gro?en Wehrbezirke
und der Armeeinheiten auf der Ebene der Teilstreitkr?fte und
Waffengattungen und die Milit?rgerichte der Armeeinheiten auf der
Ebene des Armeekorps und der Armee.
Ein Milit?rgericht wird vom
Pr?sidenten und dem stellvertretenden Pr?sidenten geleitet und hat
zwei Kammern, die sich jeweils aus dem Gerichtsvorsitzenden, seinem
Stellvertreter sowie den Richtern und Sekret?ren zusammensetzen.
Die Milit?rgerichte der Gro?en Wehrbezirke und der Armeeinheiten
auf der Ebene der Teilstreitkr?fte und Waffengattungen sowie die
der Einheiten auf der Ebene des Armeekorps und der Armee setzen
sich jeweils aus dem Pr?sidenten und den Richtern und Sekret?ren
zusammen.
Die Milit?rgerichte aller Ebenen
richten Richterkomitees ein, deren Aufgabe es ist, die
schwerwiegenden und schwer zu l?senden F?lle sowie die mit der
Arbeit der Gerichtsverhandlung zusammenh?ngenden Probleme zu
diskutieren und zu untersuchen. Die Sitzungen des Richterkomitees
finden unter dem Vorsitz des Pr?sidenten statt. Ihnen kann der
Generalstaatsanwalt der Milit?rstaatsanwaltschaft der jeweiligen
Ebene beiwohnen.
Die Milit?rgerichte verhandeln
lediglich über spezielle Straff?lle. Dies sind Straff?lle von
Armeeangeh?rigen im aktiven Dienst und von Arbeitern und
Angestellten mit Armeezugeh?rigkeit sowie Straff?lle, zu deren
Verhandlung sie vom Obersten Volksgericht erm?chtigt sind.
See?mter
Ein Seeamt ist erstinstanzlich für
Seeunf?lle und F?lle des Seehandels zust?ndig und nimmt keine
Straf- und Zivilf?lle an. Die Berufung gegen ein Urteil oder einen
Entscheid des Seeamts überprüft und behandelt das entsprechende
Volksgericht h?herer Ebene, das sich am Sitz des Seeamtes
befindet.
Einem Seeamt unterstehen das Gericht
für Seeunf?lle und das Gericht für den Seehandel sowie ein
Studienbüro und ein Arbeitsorgan. Das Seeamt setzt sich aus dem
Pr?sidenten, den stellvertretenden Pr?sidenten, den
Gerichtsvorsitzenden, den stellvertretenden Gerichtsvorsitzenden
sowie Richtern zusammen. Der Pr?sident des Seeamts wird auf
Vorschlag des Vorsitzenden des St?ndigen Ausschusses des
Volkskongresses der Stadt, in der das Seeamt liegt, vom St?ndigen
Ausschuss des Volkskongresses dieser Ebene ernannt und abgesetzt.
Die stellvertretenden Pr?sidenten, die Gerichtsvorsitzenden und
stellvertretenden Gerichtsvorsitzenden sowie die Richter und
Mitglieder des Richterkomitees werden auf Vorschlag des Pr?sidenten
des Seeamts vom St?ndigen Ausschuss des Volkskongresses der Stadt,
in der das Seeamt liegt, ernannt und abgesetzt.
Eisenbahngerichte
Es gibt die Gerichte für den Bereich
des Eisenbahntransports mittlerer Ebene der Eisenbahndirektion und
die der Grundebene der Eisenbahnzweigdirektion. Die
Gerichtsverhandlungen der ersteren werden von den Volksgerichten
h?herer Ebene an den jeweiligen Orten beaufsichtigt.
Der Pr?sident eines
Eisenbahngerichts wird auf Vorschlag des Vorsitzenden des St?ndigen
Ausschusses des Volkskongresses am Ort, an dem das Gericht liegt,
ernannt und abgesetzt. Die stellvertretenden Pr?sidenten, die
Gerichtsvorsitzenden und stellvertretenden Gerichtsvorsitzenden
sowie die Richter werden auf Vorschlag des Pr?sidenten vom
St?ndigen Ausschuss des Volkskongresses am jeweiligen Ort ernannt
und abgesetzt.
Ein Eisenbahngericht richtet eine
Strafkammer, eine Wirtschaftskammer und eine Zivilkammer ein. Zu
seiner Gerichtsbarkeit geh?ren: (1) die Zivil- und Straff?lle, die
sich auf den Eisenbahnlinien zutragen; (2) die Zivil- und
Straff?lle der im Stellenplan der Eisenbahnverwaltung stehenden
Arbeiter und Angestellten; (3) F?lle von Wirtschaftsstreitigkeiten,
die mit den Eisenbahntransportabteilungen in direkter Verbindung
stehen.
Forstgerichte
Ihre Aufgabe ist der Schutz der
W?lder und Verhandlung der F?lle von Waldzerst?rung und von
Unf?llen aufgrund schwerer Pflichtvers?umnisse sowie der F?lle, die
mit dem Ausland zu tun haben.
Ein Forstgericht der Grundeinheit
wird im allgemeinen dort eingerichtet, wo das Forstamt (oder das
Amt des Holztransports auf dem Wasserwege) eines bestimmten
Forstreviers liegt. Ein Forstgericht mittlerer Ebene wird dort
eingerichtet, wo das Forstamt der Region (oder des Bundes) liegt
oder sich staatseigene W?lder auf gro?er Fl?che ausdehnen.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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