Die Staatsanwaltschaft für
Gef?ngnisse ist für die staatsanwaltschaftliche Kontrolle darüber
zust?ndig, ob der Strafvollzug durch die vollziehende Beh?rde,
Strafmilderungen, bedingte Haftentlassungen, Haftverschonungen
gegen Kaution wegen einer ?rztlichen Behandlung und andere
besondere Strafvollzugsformen dem Gesetz entsprechen. Au?erdem
überwacht sie, ob die Verwaltung der Gef?ngnisse, der Haftzellen
und der Lager für die Umerziehung durch k?rperliche Arbeit dem
Gesetz entspricht. Sie leitet die Aufsicht darüber, ob die
Untersuchungshaft die gesetzlich vorgeschriebene Frist
überschreitet. Sie leitet Ermittelungen bei F?llen der Mi?handlung
von H?ftlingen w?hrend des Strafvollzugs und der Umerziehung sowie
bei willkürlichen Entlassungen von H?ftlingen, bei der Flucht von
H?ftlingen auf Grund von Pflichtvers?umnissen, bei Strafmilderung,
bedingter Haftentlassung und Strafverbü?ung au?erhalb der
Gef?ngnismauern wegen der Korruption des Justizpersonals und die
Voruntersuchungen vor dem Aktenanlegen über F?lle, bei denen sie
selbst die Ermittlungen leitet. Sie gibt ferner den für die
Gef?ngnisse zust?ndigen Abteilungen der untergeordneten
Staatsanwaltschaften Anweisungen zu Problemen und arbeitet die
ausführlichen Bestimmungen und Regelungen über die
staatsanwaltschaftliche Arbeit für die Gef?ngnisse aus.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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