Der Staatspr?sident bzw. der
Vorsitzende der Volksrepublik China ist eine unabh?ngige Instanz
des Staates. Der Staatspr?sident kann aber über keine
Staatsangelegenheit allein entscheiden, sondern übt seine
Funktionen und Befugnisse in übereinstimmung mit den Beschlüssen
des Nationalen Volkskongresses und dessen st?ndigen Ausschusses
aus. Aus diesem Grunde ist der Staatspr?sident der Volksrepublik
China als Individum nicht im Besitz von Staatsmacht, sondern er ist
als Vertreter seines Amtes ein wichtiges Teilorgan der
Staatsmacht.
Das Amt des Staatspr?sidenten der
Volksrepublik China ist ein wichtiger Bestandteil der Staatsorgane
und als Organ eigenst?ndig. In übereinstimmung mit den Beschlüssen
des Nationalen Volkskongresses und seines st?ndigen Ausschusses übt
der Staatspr?sident der VR China die Funktionen und Befugnisse des
Staatsoberhauptes aus. In den ausw?rtigen Angelegenheiten vertritt
er die Volksrepublik China und genie?t das Recht der Repr?sentation
des Staates. Verfahrensm??ig, protokollarisch und symbolisch hat er
bezüglich der Staatsgesch?fte die h?chste Stellung, er kann aber im
wesentlichen nicht alleine über Staatsgesch?fte entscheiden,
sondern übt seine Funktionen und Befugnisse entsprechend den
Beschlüssen des Nationalen Volkskongresses und dessen st?ndigen
Ausschusses aus. Das hei?t, er ist dem Nationalen Volkskongress
untergeordnet.
(China.org.cn, 15. September
2003)
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