In übereinstimmung mit den
Entscheidungen des Nationalen Volkskongresses und seines st?ndigen
Ausschusses erl??t der Staatspr?sident der VR China die Gesetze,
ernennt bzw. entl??t den Ministerpr?sidenten, die stellvertretenden
Ministerpr?sidenten, die Staatskommissare, die Minister, die
Vorsitzenden der Kommissionen, den Pr?sidenten der
Oberrechnungskammer und den Generalsekret?r des Staatsrates.
Au?erdem verleiht er staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel,
verkündet die Erlasse über Sonderamnestien, verkündet die Erlasse
über die Verh?ngung des Standrechts, erkl?rt den Kriegszustand und
erteilt die Erlasse zur Mobilmachung.
(China.org.cn, 15. September
2003)
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