Der Staatspr?sident der VR China
empf?ngt in Vertretung der Volksrepublik China diplomatische
Vertreter anderer L?nder, entsendet in übereinstimmung mit den
Entscheidungen des St?ndigen Ausschusses des Nationalen
Volkskongresses bevollm?chtigte Vertreter ins Ausland oder beruft
sie zurück und ratifiziert die mit anderen L?ndern abgeschlossenen
Vertr?ge und wichtigen Abkommen oder hebt sie auf. Die Verfassung
von 1982 sieht vor, dass der stellvertretende Staatspr?sident der
VR China bei der Arbeit des Vorsitzenden mitwirkt und in seinem
Auftrag seine Funktionen und Befugnisse teilweise ausüben kann.
Die Funktionen und Befugnisse des
Staatspr?sidenten kann man folgendermassen zusammenfassen:
(1) Erlassung von Gesetzen. Die vom
Nationalen Volkskongress und seinem st?ndigen Ausschuss
verabschiedeten Gesetze treten in Kraft, wenn sie vom
Staatspr?sidenten der VR China erlassen worden sind. Der Pr?sident
der VR China ist damit das letzte Glied im legislativen
Verfahren.
(2) Verfügung von Erlassen. Die
Erlasse über die Ernennung bzw. Abberufung des Ministerpr?sidenten,
die Erlasse über Sonderamnestien, die Erlasse über die Verh?ngung
des Standrechts, die Erlasse über die Mobilmachung sowie der
Kriegszustand k?nnen nur vom Staatsoberhaupt verkündet werden. Seit
1959 hat der Staatspr?sident der VR China 6 Erlasse über
Sonderamnestien verkündet.
(3) Ernennung und Abberufung von
Mitgliedern des Staatsrats.
(4) Verleihung von h?chsten Würden
des Staates.
(China.org.cn, 15. September
2003)
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