Der Staatspr?sident und der
stellvertretende Staatspr?sident der VR China werden von dem
h?chsten Organ der Staatsmacht, dem Nationalen Volkskongress,
gew?hlt.
Nach den Bestimmungen der
bestehenden Verfassung, müssen die Kandidaten des Staatspr?sident
und des stellvertretenden Staatspr?sidenten der VR China
politischen und altersm??igen Bedingungen genügen. Sie müssen
Bürger der VR China sein und die chinesische Staatsbürgerschaft
sowie das aktive und das passive Wahlrecht besitzen. Au?erdem
müssen sie das 45. Lebensjahr vollendet haben. In der Verfassung
von 1982 hat man eine Ab?nderung der Bestimmung der Verfassung von
1954 bezüglich des Mindestalters vorgenommen, es wurde von 35 auf
45 Jahre angehoben, da das Amt des Staatspr?sidenten für Staat und
Volk von gro?er Bedeutung ist. Der Staatspr?sident mu? ein Bürger
mit hohem Ansehen sein, der politisch reif ist und reiche
Erfahrungen besitzt. Ohne ein bestimmtes Alter erreicht zu haben,
kann man solchen Bedingungen kaum genügen.
Der Staatspr?sident und der
stellvertretende Staatspr?sident der VR China werden nach folgendem
Verfahren gew?hlt: W?hrend der Tagung des Nationalen
Volkskongresses bilden die gew?hlten Abgeordneten ein Pr?sidium,
das eine Wahlliste erstellt und sie den verschiedenen Delegationen
zur Diskussion vorlegt. Dann erstellt das Pr?sidium nach der
Stimmenmehrheit eine offizielle Kandidatenliste, die der Tagung zur
Abstimmung vorgelegt wird, wobei die Zahl der zu W?hlenden und die
der Gew?hlten gleich ist. Im Zuge der politischen Demokratisierung
ist heute die Zahl der zu W?hlenden gr??er als die der
Gew?hlten.
Die Verfassung von 1982 legt fest,
da? nur der Nationale Volkskongress erm?chtigt ist, den
Staatspr?sidenten und den stellvertretenden Staatspr?sidenten
abzuberufen. Das hei?t, kein Amt, keine Partei, Massenorganisation
oder Einzelperson hat das Recht, sie abzuberufen.
(China.org.cn, 15. September
2003)
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