Der Nationale Volkskongress ist das
h?chste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die
von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren
St?dten, Sonderverwaltungszonen und Armee-Einheiten gew?hlt werden.
Er übt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die
Entscheidungen über die wichtigen Fragen im politischen Leben des
Staates. Die Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind
folgende: Er ?ndert die Verfassung, überwacht die Durchführung der
Verfassung, erl?sst und ?ndert die grundlegenden Gesetze über
Strafsachen-, das zivile Angelegenheiten und die Staatsorgane,
überprüft und bewilligt die Pl?ne für die volkswirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über ihre
Durchführung sowie die Staatshaushaltspl?ne und die Berichte über
ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung von Provinzen,
autonomen Gebieten oder regierungsunmittelbaren St?dten und
beschlie?t die Einrichtung und das System von
Sonderverwaltungs-zonen; er entscheidet über die Fragen von Krieg
und Frieden; er w?hlt und bestimmt die führenden Pers?nlichkeiten
der h?chsten Staatsorgane: die Mitglieder des St?ndigen Ausschusses
des Nationalen Volkskongresses, den Staatspr?sidenten und dessen
Stellvertreter, den Ministerpr?sidenten und andere Mitglieder des
Staatsrates, den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder der
Zentralen Milit?rkommission, den Pr?sidenten des Obersten
Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten
Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat das Recht,
die oben erw?hnten Personen ihrer ?mter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für
die Dauer von fünf Jahren gew?hlt. Er tagt einmal j?hrlich. In der
Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die
h?chste Staatsmacht von seinem st?ndigen Organ — dem St?ndigen
Ausschuss — ausgeübt. Der St?ndige Ausschuss setzt sich aus dem
Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Generalsekret?r und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenw?rtige
Vorsitzende ist Wu Bangguo.