Der Nationale Volkskongress ist das h?chste Organ der Staatsmacht
und besteht aus den Abgeordneten, die von den Provinzen, autonomen
Gebieten, regierungsunmittelbaren St?dten, Sonderverwaltungszonen
und der Armee gew?hlt werden. Er übt die legislative Gewalt des
Staates aus und trifft die Entscheidungen über die wichtigen Fragen
im politischen Leben des Staates. Die Hauptkompetenzen des
Nationalen Volkskongresses sind folgende: Er verbessert die
Verfassung, überwacht die Durchführung der Verfassung, erl?sst und
verbessert die grund-legenden Gesetze wie das Straf-, das Zivil-
und das Staatsorganenrecht, überprüft und bewilligt die Pl?ne für
die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die
Berichte über ihre Durchführung sowie die Staatshaushaltspl?ne und
die Berichte über ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung
einer Provinz, eines autonomen Gebiets oder einer
regierungsunmittelbaren Stadt und beschlie?t die Einrichtung und
das System einer Sonderverwaltungszone; er fasst die Resolutionen
in Frage von Krieg und Frieden; er w?hlt und bestimmt die führenden
Pers?nlichkeiten der h?chsten Staatsorgane: die Mitglieder des
St?ndigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, den
Staatspr?sidenten und dessen Stellvertreter, den
Ministerpr?sidenten und andere Mitglieder des Staatsrates, den
Vorsitzenden der Zentralen Milit?rkommission und ihre anderen
Mitglieder, den Pr?sidenten des Obersten Volksgerichts und den
Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Der
Nationale Volkskongress hat das Recht, die oben erw?hnten Personen
ihrer ?mter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für
die Dauer von fünf Jahren gew?hlt. Er tagt einmal j?hrlich. In der
Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die
h?chste Staatsmacht von seinem st?ndigen Organ - dem St?ndigen
Ausschuss - ausgeübt. Der St?ndige Ausschuss setzt sich aus dem
Vorsitzenden, den stell-vertretenden Vorsitzenden, dem
Generalsekret?r und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenw?rtige
Vorsitzende ist
Wu Bangguo.
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