Gem?? der gegenw?rtig geltenden
administrativen Einteilung des Landes gibt es die Volkskongresse
und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete,
regierungsunmittelbaren St?dte), der Kreise (St?dte) und der
Gemeinden (Kleinst?dte). Die lokalen Volkskongresse von der
Kreisebene an aufw?rts haben ihre st?ndigen Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller
Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie sind befugt, in
ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die wichtigen Angelegenheiten
zu regeln. Die Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete
und der regierungsunmittelbaren St?dte sind auch erm?chtigt, lokale
Verordnungen und Vorschriften auszuarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller
Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen
Ebene. Sie sind den Volkskongressen und ihren st?ndigen Ausschüssen
der jeweiligen Ebenen und den Organen der Staatsverwaltung der
n?chsth?heren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig,
unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in
ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.