Die Verwirklichung der
Gleichberechtigung, der Geschlossenheit, der gegenseitigen
Hilfeleistung und der gemeinsamen Prosperit?t aller Nationalit?ten
ist das grundlegende Prinzip der chinesischen Regierung bei der
Behandlung der nationalen Beziehungen. Nach diesem Prinzip führt
China das System der regionalen Autonomie der Nationalit?ten durch,
n?mlich unter der einheitlichen Führung des Staates in den von
nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten
entsprechende Institutionen einzurichten, die die Autonomie
ausüben, so dass die nationalen Minderheiten Herren über ihre
Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer
Nationalit?ten selbst verwalten k?nnen. Au?erdem sorgt der Staat
mit aller Kraft dafür, Kader und Fachkr?fte aus den nationalen
Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen
oder Instituten der Nationalit?ten und besonderen Schulen für
Nationalit?tenkader auszubilden. Darüber hinaus gew?hrt die
Zentralregierung den Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle
und materielle Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen
Wirtschaft und Kultur zu f?rdern. Das ?Gesetz über die regionale
Autonomie der Nationalit?ten“, das auf der 2. Tagung des VI.
Nationalen Volkskongresses 1984 angenommen wurde, ist ein
grundlegendes Gesetz, das auf konkrete Weise die Durchführung des
Systems der regionalen Autonomie der Nationalit?ten
sicherstellt.
Zur Zeit bestehen in China neben
fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene — das Autonome Gebiet
Innere Mongolei, das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, das
Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalit?t, das Autonome
Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit?t und das Autonome Gebiet Tibet —
noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner). Darüber
hinaus gibt es noch über 1300 Nationalit?ten-Gemeinden. Die Organe
für die Ausübung der Autonomie sind die Volkskongresse und die
Volksregierungen der autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und
autonomen Kreise (Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden der st?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der
verschiedenen Ebenen sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete
und die Vorsteher der autonomen Bezirke und Kreise (Banner) sind
Bürger jener Nationalit?ten, die die nationale regionale Autonomie
ausüben.
Die Organe für die Ausübung der
Autonomie haben neben den Funktionen und Befugnissen der lokalen
Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch weitere autonomische
Rechte. Beispielsweise k?nnen sie entsprechend den politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen
Nationalit?t Verordnungen über die Autonomie und spezifische
Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie k?nnen selbst über die
Verwendung ihrer Einnahmen entscheiden; sie k?nnen selbstst?ndig
die lokalen Angelegenheiten bezüglich des wirtschaftlichen Aufbaus
und der Bildung, der Wissenschaft, der Kultur und des Gesundheits-
und Sportwesens planen und regeln, das kulturelle Erbe der
Nationalit?ten pflegen und die Entwicklung der Kultur der
Nationalit?ten vorantreiben.