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www.ets2-mod.com Datum: 21. 12. 2007 |
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Er?ffnung der 5. Tagung des X. NVK am 5. M?rz 2007 in Beijing
Er?ffnung der 5. Tagung des X. NVK am 5. M?rz 2007 in Beijing
Er?ffnung der 5. Tagung des X. NVK am 5. M?rz 2007 in Beijing
Seit der Gründung der Volksrepublik China 1949 wurden vier Verfassungen ausgearbeitet, n?mlich die Verfassungen von 1954, 1975 und 1978 sowie die heute gültige Verfassung von 1982. Au?er der Pr?ambel enth?lt die gegenw?rtig geltende Verfassung vier Kapitel: "Allgemeine Grunds?tze", "Grundrechte und Grundpflichten der Bürger", "Staatsaufbau" und "Staatsflagge, Nationalhymne, Staatswappen und Hauptstadt". Sie enth?lt insgesamt 138 Artikel. Auf den Tagungen des Nationalen Volkskongresses 1988, 1993, 1999 und 2004 wurden Verbesserungsantr?ge für die Verfassung angenommen, durch die einige Artikel und Inhalte einiger Teile der Verfassung abge?ndert bzw. erg?nzt wurden. In der revidierten Verfassung von 2004 wurden u. a. die F?rderung der koordinierten Entwicklung der materiellen, der politischen und der geistigen Zivilisation, die Etablierung bzw. Optimierung eines Sozialversicherungssystems, der Schutz des Privateigentums und die Wahrung der Menschenrechte hinzugefügt.
Die Verfassung schreibt vor, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat die Menschenrechte achtet und schützt. Die Verfassung garantiert die Grundrechte aller Bürger, darunter das aktive und das passive Wahlrecht, die Freiheit der Rede, Publikation, Versammlung und Vereinigung, der Durchführung von Stra?enumzügen und Demonstrationen, die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person sowie die Unverletzlichkeit der pers?nlichen Würde, der Wohnung und des legitimen Privateigentums, die Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz, das Recht, gegenüber jedem Staatsorgan und -funktion?r Kritik und Vorschl?ge zu ?u?ern und ihre Arbeit zu beaufsichtigen, das Recht auf Arbeit, Erholung und materielle Unterstützung seitens des Staates und der Gesellschaft im Alter, in Krankheitsf?llen oder bei Arbeitsunf?higkeit, ferner das Recht auf Bildung und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, des literarischen und künstlerischen Schaffens sowie anderer kultureller Bet?tigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht aus der Verfassung und dem Verfassungsrecht, dem Zivil- und Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das chinesische Rechtssystem vielseitig und schnell entwickelt. Bis Ende 2006 haben der Nationale Volkskongress und dessen St?ndiger Ausschuss rund 500 Gesetze und rechtliche Bestimmungen ausgearbeitet, der Staatsrat hat über 1000 Verwaltungsverordnungen erstellt und die lokalen Volkskongresse haben mehr als 10 000 lokale rechtliche Bestimmungen erlassen, die verschiedene Bereiche wie Politik, Wirtschaft und Gesellschaft betreffen. So hat sich in China ein relativ vollst?ndiges Rechtssystem herausgebildet.
Quelle: www.ets2-mod.com
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