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www.ets2-mod.com Datum: 20. 12. 2007 |
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Gleichberechtigung, Eintracht, gegenseitige Hilfe und gemeinsame Prosperit?t aller Nationalit?ten sind die grundlegenden Prinzipien der chinesischen Regierung für den Umgang mit den Beziehungen zwischen den Volksgruppen. Nach diesen Prinzipien setzt China ein System der regionalen Autonomie der Nationalit?ten um: In den Gebieten, wo nationale Minderheiten konzentriert ans?ssig sind, bestehen unter der einheitlichen Führung des Staates autonome Institutionen, so dass die nationalen Minderheiten Herren über ihre Region sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer Nationalit?t selbst verwalten. Au?erdem sorgt der Staat dafür, Kader und Fachkr?fte aus den nationalen Minderheiten an allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder Instituten der nationalen Minderheiten und Kaderschulen für nationale Minderheiten auszubilden. Darüber hinaus unterstützt die Zentralregierung die Regionen mit nationaler Autonomie finanziell und materiell, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und Kultur zu f?rdern. Das Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalit?ten, das auf der 2. Tagung des VI. Nationalen Volkskongresses 1984 angenommen wurde, gew?hrleistet die Umsetzung des Systems der regionalen Autonomie der Nationalit?ten.
Zurzeit gibt es in China neben den fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene – dem Autonomen Gebiet Innere Mongolei, dem Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang, dem Autonomen Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalit?t, dem Autonomen Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit?t und dem Autonomen Gebiet Tibet – noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (bzw. in der Inneren Mongolei: Banner). Darüber hinaus gibt es noch über 1100 Nationalit?ten-Gemeinden. Die Organe der Selbstverwaltung in diesen autonomen Regionen sind die Volkskongresse und die Volksregierungen der autonomen Gebiete, Bezirke und Kreise (bzw. Banner). Die Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des st?ndigen Ausschusses des Volkskongresses der jeweiligen Ebene sowie die Vorsitzenden der autonomen Gebiete, Bezirke und Kreise (bzw. Banner) sind jeweils Angeh?rige jener Nationalit?t, die die regionale Autonomie ausübt.
Die Autonomieorgane haben neben den gew?hnlichen Funktionen und Befugnissen lokaler Regierungsorgane noch weitgehende Autonomiebefugnisse. Sie k?nnen beispielsweise entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Nationalit?t Autonomieverordnungen und spezifische Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie k?nnen selbst über die Verwendung ihrer Einnahmen entscheiden und lokale Angelegenheiten in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Gesundheitswesen und Sport selbstst?ndig planen und regeln, ihr kulturelles Erbe pflegen und die Entwicklung ihrer Kultur vorantreiben.
Quelle: www.ets2-mod.com
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