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20. 04. 2015 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Der Beklagte zeigte auf, dass die zwei Jahre für die Beweiserhebung in der Tat das Ausma? der Rechtsverletzung vergr??ert hatten. Wenn der Kl?ger das Hotel im Jahr 2012 über die gef?lschten Produkte im Laden informiert h?tte, h?tte das Hotel die M?glichkeit gehabt, den Mieter aufzufordern, den Verkauf zu unterbinden und alle gef?lschten Produkte aus dem Regal zu entfernen. Der Beklagte argumentierte, der Kl?ger habe absichtlich den Zeitraum der Sch?digung verl?ngert, nur um mehr Schadenersatz fordern zu k?nnen.
Wer verkaufte die Produkte?
Der Ankl?ger widerlegte diese Argumente. Als er im Hotel des Beklagten eincheckte, sei er direkt durch den Flur zum "Shopping-Bereich" des Hotels gelangt und habe keine anderweitige Beschilderung gesehen. Kunden gingen in der Regel davon aus, dass der "Shopping-Bereich" in einem Hotel vom Hotel selbst betrieben werde. Noch wichtiger sei, dass Kunden nach der Auswahl der Produkte von der Verk?uferin zum Bezahlen direkt zur Rezeption des Hotels geleitet worden seien. Dort erhielten sie dann eine Quittung für die übernachtung und alle gekaufte Produkte. Alle diese Tatsachen seien Beweis dafür, dass das Hotel der tats?chliche Verk?ufer der gef?lschten Produkte gewesen sei.
Der Beklagte verteidigte das Ausstellen der Quittung folgenderma?en: "Gem?? den Richtlinien der Hotelbranche müssen Hotels mit vier oder mehr Sternen einen einheitlichen Service für die Kunden anbieten, d.h. es muss auch für alle Ausgaben im Hotel eine Gesamtquittung ausgestellt werden. Der Shop im Hotel ist eine unabh?ngige juristische Person und kann auch selbst Quittungen ausstellen. Allerdings fordern viele Kunden des Hotels, dass alle ihre Ausgaben auf einer einzigen Quittung erscheinen. Deswegen bietet unser Hotel diesen Service überhaupt an, ohne aber selbst davon zu profitieren."
Die Folgen
Nachdem beide Seiten ihre Argumente vorgebracht hatten, urteilte das Gericht folgenderma?en: Das Hotel wurde der Verletzung der Markenrechte schuldig gesprochen und muss dem Kl?ger wegen Verletzungen der Markenrechte Schadenersatz in der H?he von 960.000 Yuan zahlen.
Diese Summe wirkt auf den ersten Blick nicht sehr hoch, doch sie entspricht immerhin der H?lfte des von Kl?gerseite geforderten Betrages (8 mal 100.000 Yuan). Es ist allerdings anzunehmen, dass LVM hier weniger auf finanzielle Entsch?digung aus war, sondern in erster Linie ein Zeichen setzen wollte.
Louis Vuitton k?mpft schon seit dem 19. Jahrhundert gegen gef?lschte Produkte. Ironischerweise sollte genau das Logo mit dem Monogramm, das heute weltweit bekannt ist und kopiert wird, vor Imitaten schützen. Doch gerade das dadurch geschaffene Statussymbol war es, das diese Plagiate erst so popul?r machte. Louis Vuitton geht weltweit gegen jede Form der Markenverletzung vor. Warum eine Tasche, die über 1000 Euro kostet, nicht von einer billigen F?lschung zu unterscheiden ist und warum sich Einzelh?ndler und Kunden mit den Details zu allen m?glichen Luxusartikeln, die sie sich ohnehin nicht leisten k?nnen, vertraut machen sollen, um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, ist nicht immer nachvollziehbar.
Plagiiert werden aber nicht nur schicke Handtaschen und Gürtel, sondern auch technische Bauteile und Medikamente. Hier sind wirksame Ma?nahmen notwendig, da durch billige und oft qualitativ minderwertige Produkte tats?chlich Gefahr für Leib und Leben bestehen kann. So gesehen leisten gro?e Konzerne einen Beitrag, wenn sie dazu beitragen, dass Verletzungen des geistigen Eigentums und Produktf?lschungen vermehrt als Unrecht gesehen werden.
In China haben sich diesbezügliche Bestimmungen in den letzten Jahren immer mehr versch?rft, gleichzeitig ist es einfacher geworden, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf geistiges Eigentum wurden stark modernisiert, dadurch entwickelt sich zunehmend ein Unrechtsbewusstsein für gef?lschte Produkte.
Und dieser Fall zeigt auch, dass in China ein wirksames Vorgehen gegen Produktpiraterie m?glich ist.
Quelle: Beijing Rundschau
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