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II. Das Staatsanwaltschaftssystem

Staatsanwaltschaftssystem ist der Gesamtbegriff für den Charakter, die Aufgaben, das Organisationssystem und die Prinzipien für die Organisation, die T?tigkeiten und die Arbeitsverfahren der staatsanwaltschaftlichen Organe des Staates.

Nach der Verfassung und dem Organisationsgesetz für Volksstaatsanwaltschaften sind die Volksstaatsanwaltschaften gesetzliche überwachungsorgane des Staates, die staatsanwaltschaftliche Vollmachten ausüben. Die Volksstaatsanwaltschaft wird vom Volkskongre? der gleichen Ebene gew?hlt und ist ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

(1) Besonderheiten der Organisation der Volksstaatsanwaltschaft

In Artikel 2 des Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften hei?t es: ?Die Volksrepublik China richtet die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, lokale Volksstaatsanwaltschaften verschiedener Ebenen, Milit?rstaatsanwaltschaften und andere Sondervolksstaatsanwaltschaften ein.“ Diese Reihefolge von oben nach unten spiegelt die Besonderheiten der Beziehungen zwischen den übergeordneten und den untergeordneten staatsanwaltschaftlichen Organen wider und zeigt, da? die ersteren die letzteren führen. Dies unterscheidet sich von den Beziehungen zwischen den übergeordneten und den untergeordneten Volksgerichten, von denen die ersteren die letzteren kontrollieren. Um die Einheitlichkeit der Rechtsordnung des Staates aufrechtzuerhalten, müssen die staatsanwaltschaftlichen Organe integriert und in h?chstem Grad einheitlich sein.

Die Oberste Staatsanwaltschaft ist das h?chste staatsanwaltschaftliche Organ des Staates. Sie leitet die Arbeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der Sonderstaatsanwaltschaften. Zu den lokalen Staatsanwaltschaften geh?ren die Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren St?dte und ihre Zweigstellen, die Volksstaatsanwaltschaften der autonomen Bezirke und der St?dte, die unmittelbar der Verwaltung der Provinzregierung unterstehen, und die Volksstaatsanwaltschaften der Kreise, der St?dte, der autonomen Kreise und der Stadtbezirke. Die Sondervolksstaatsanwaltschaften umfassen haupts?chlich die Milit?rstaatsanwaltschaften und die Eisenbahnstaatsanwaltschaften. Die Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden als Gegenstücke zu den Volksgerichten der entsprechenden Ebene eingerichtet und arbeiten nach dem von der Strafproze?ordnung festgelegten Verfahren.

(2) Die Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaften

Nach den Bestimmungen des Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften und anderen diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen üben die Volksstaatsanwaltschaften die folgenden Befugnisse aus:

1. Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten aus gegen Landesverrat, Versuche der Spaltung des Staates und schwerwiegende Verbrechen, die die einheitliche Durchführung der Politik, der Gesetze, der Verordnungen und der Erlasse des Staates ernsthaft beeintr?chtigen.

2. Sie stellen Ermittlungen an über die Straff?lle, die sie annehmen und behandeln.

3. Sie überprüfen Rechtsf?lle, gegen die die Sicherheitsorgane und die Organe für die Staatssicherheit ermitteln, und entscheiden, ob die Verd?chtigen verhaftet und angeklagt werden sollen, und sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Ermittlungen.

4. Sie erheben ?ffentliche Aklage in Straff?llen bzw. unterstützen die ?ffentliche Anklage, und sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Verhandlungen der Volksgerichte.

5. Sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Durchführung der Urteile, die Entscheidungen über Straff?lle und die Führung der Gef?ngnisse, der Untersuchungsgef?ngnisse und der Besserungsanstalten.

6. Sie beaufsichtigen die Verhandlungen der Volksgerichte über Zivilrechtsf?lle und administrative F?lle.

(3) Die Zusammensetzung der Volksstaatsanwaltschaften

Eine Volksstaatsanwaltschaft setzt sich aus einem staatsanwaltschaftlichen Ausschu? und anderen konkreten Arbeitsorganen zusammen.

1. Staatsanwaltschaftlicher Ausschu?

Der Pr?sident der Volksstaatsanwaltschaft leitet die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In Paragraph 2, Artikel 3 des Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften hei?t es: ?Die Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen richten einen staatsanwaltschaftlichen Ausschu? ein, der nach dem demokratischen Zentralismus unter dem Vorsitz des Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaft über schwerwiegende Rechtsf?lle und andere wichtige Fragen diskutiert und entscheidet. Wenn der Pr?sident der Volksstaatsanwaltschaft in wichtigen Fragen nicht mit der Entscheidung der Mehrheit einverstanden ist, kann er sie dem St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene zur Entscheidung vorlegen.“

2. Arbeitsorgane der Volksstaatsanwaltschaften

Die Arbeitsorgane einer Volksstaatsanwaltschaft werden nach der Arbeitsteilung entsprechend den Forderungen bezüglich der gesetzlichen überwachung eingerichtet. Sie umfassen Organe für Straff?lle, Organe für Wirtschaftsf?lle, Organe für Rechts- und Disziplinverletzungen, Organe für Gef?ngnisse und Besserungsanstalten, Organe für Zivilrechtsf?lle und Organe für administrative F?lle. Au?erdem ist ein Anti-Korruptionsbüro eingerichtet, das ein Anzeigezentrum gegründet hat, um gestützt auf die Bev?lkerung gegen Unterschlagung, Bestechung, Amtsdelikte, Verletzung der Rechte anderer und andere Verbrechen zu k?mpfen.

(4) System der Staatsanw?lte

Es handelt sich um ein System, nach dem der Staat spezielle Gesetze ausarbeitet, um die Staatsanw?lte, die in den staatsanwaltschaftlichen Organen die staatsanwaltschaftlichen Vollmachten ausüben, effektiv zu verwalten. Es umfa?t eine Reihe von Bestimmungen über die Pflichten und Rechte, die Qualifikation, die Berufung und Abberufung, die Prüfung, die Ausbildung, die Auszeichnung und Bestrafung, die Geh?lter und andere Vergünstigungen sowie die Demission und die Pensionierung der Staatsanw?lte. Auf der 12. Tagung des St?ndigen Ausschusses des 8. Nationalen Volkskongresses am 28. Februar 1995 wurde das Gesetz für Staatsanw?lte angenommen, das am 1. Juli 1995 in Kraft trat.

1. Die Qualifikation der Staatsanw?lte

Mit den Staatsanw?lten sind die Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und ihre Stellvertreter, die Mitglieder der Staatsanwaltschaftlichen Ausschüsse, die Staatsanw?lte und die assistierende Staatsanw?lte gemeint.

Die Staatsanw?lte müssen den folgenden Voraussetzungen entsprechen:

a) Sie müssen die Staatsangeh?rigkeit der Volksrepublik China besitzen.

b) Sie müssen das 23. Lebensalter vollendet haben.

c) Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.

d) Sie müssen politisch zuverl?ssig, fachlich qualifiziert und moralisch einwandfrei sein.

e) Sie müssen gesund sein.

f) Sie müssen Absolventen einer Fakult?t für Jura oder einer anderen Fakult?t sein und nach der Absolvierung zwei Jahre gearbeitet haben; oder sie müssen Bachelors einer Fakult?t für Jura sein und nach der Absolvierung ein Jahr gearbeitet haben. Wenn sie Magister oder Doktoren einer Fakult?t für Jura sind, unterliegen sie nicht der Beschr?nkung durch die o. g. Arbeitsdauer.

Folgende Personen dürfen nicht als Staatsanw?lte arbeiten:

a) Diejenigen, die wegen einer kriminellen Handlung vorbestraft sind.

b) Diejenigen, die unehrenhaft aus dem ?ffentlichen Dienst entlassen worden sind.

Die Qualifikation der Staatsanw?lte kann auf folgende Weise festgestellt werden:

a) Durch eine Eignungsprüfung. ?ffentliche Prüfungen für Staatsanw?lte und assistierende Staatsanw?lte werden von der Obersten Staatsanwaltschaft organisiert und finden regelm??ig statt. Alle chinesischen Bürger, die eine dreij?hrige oder noch l?ngere Hochschulbildung haben, k?nnen sich zur Prüfung melden. Diejenigen, die die Prüfung bestanden haben, müssen sich noch einer Prüfung ihres politischen Verhaltens, ihres ideologischen Bewu?tseins und ihrer moralischen Anlagen unterziehen. Den besten von ihnen wird die Urkunde für die Qualifikation als Staatsanwalt ausgestellt.

b) Durch Ausbildung und Prüfung

Den Staatsanw?lten oder den Mitarbeitern einer Volksstaatsanwaltschaft, die die Qualifikation eines Staatsanwalts besitzen, wird in einem der folgenden F?lle die Eigenschaft als Staatsanwalt aberkannt:

a) Sie beantragen die Demission, und ihr Antrag wird genehmigt.

b) Ihnen wird von staatsanwaltschaftlichen Organen gekündigt.

c) Sie werden entlassen.

d) Sie werden aus dem Beamtenverh?ltnis entlassen.

e) Sie werden ihres Amtes enthoben und sind nicht mehr geeignet, weiter als Staatsanw?lte zu arbeiten.

f) Sie werden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

g) Sie sind aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, weiter als Staatsanw?lte zu arbeiten.

2. Berufungs- und Abberufungssystem für Staatsanw?lte

Die Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden von den Volkskongressen der jeweiligen Ebene gew?hlt bzw. abgesetzt. Berufungen bzw. Abberufungen der Pr?sidenten lokaler Volksstaatsanwaltschaften müssen jedoch von den Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften der h?heren Ebene dem St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Berufung bzw. Abberufung der stellvertretenden Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften, der Mitglieder der Staatsanwaltschaftlichen Ausschüsse und der Staatsanw?lte werden vom Pr?sidenten der zust?ndigen Volksstaatsanwaltschaft dem St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene vorgeschlagen. Die assistierenden Staatsanw?lte werden vom Pr?sidenten der zust?ndigen Volksstaatsanwaltschaft berufen bzw. abberufen.

3. Bef?rderungs-, Auszeichnungs- und Bestrafungssystem für Staatsanw?lte

Das Bef?rderungssystem für Staatsanw?lte ist ein System, nach dem die Staatsanw?lte nach den entsprechenden Bestimmungen Rang um Rang bef?rdert werden. Es gibt regelm??ige Bef?rderung und Bef?rderung der Besten.

Für die Staatsanw?lte gibt es zw?lf R?nge. Der Pr?sident der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist der Generalstaatsanwalt. Die Staatsanw?lte vom 2. bis 12. Rang sind Gro?e Staatsanw?lte, h?here Staatsanw?lte und einfache Staatsanw?lte. Der Rang eines Staatsanwaltes wird nach seinem Amt, seinem politischen Verhalten, seiner fachlichen F?higkeit, seiner Arbeitsleistung und seinem Dienstalter bestimmt.

Für die Auszeichnung der Staatsanw?lte gilt das Prinzip der Verbindung des geistigen Anreizes mit dem materiellen Anreiz. Die Auszeichnung gliedert sich in Belobigung, Auszeichnung mit einem ?Verdienst erster Klasse“, Auszeichnung mit einem ?Verdienst zweiter Klasse“, Auszeichnung mit einem ?Verdienst dritter Klasse“ und Verleihung eines Ehrentitels.

Die Bestrafung der Staatsanw?lte gliedert sich in Verwarnung, Verweis, strengen Verweis, Degradierung, Amtsenthebung und Entlassung. Wer seines Amtes enthoben wird, dessen Lohnstufe und Rang werden gleichzeitig herabgesetzt. Wer ein Verbrechen begangen hat, der wird strafrechtlich verfolgt.

3. Absicherungssystem für Staatsanw?lte

Die Staatsanw?lte, die ihren Amtspflichten nachkommen, werden gesetzlich geschützt. Sie genie?en die folgenden Absicherungen:

a) Berufsabsicherung: Die Staatsanw?lte kommen nach dem Gesetz ihren Amtspflichten nach, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Sie werden ohne gesetzliche Gründe und ohne die Einleitung eines gesetzlichen Verfahrens nicht abgesetzt, degradiert, entlassen oder bestraft.

b) Absicherung der pers?nlichen Sicherheit: Die pers?nliche Sicherheit der Staatsanw?lte und die Sicherheit ihres Eigentums und ihrer Wohnung werden gesetzlich geschützt.

c) Gehaltsabsicherung: Die Staatsanw?lte beziehen nach Bestimmungen ihre Geh?lter, werden versichert und genie?en andere Vergünstigungen.

d) Andere Absicherungen: Den Staatsanw?lten, die ihren Amtspflichen nachkommen, sollen entsprechende Befugnisse und Arbeitsbedingungen gew?hrt werden. Sie haben das Recht auf Demission, Beschwerde und Anklage.

(4) Arbeitssystem der Volksstaatsanwaltschaften

Das Arbeitssystem einer Volksstaatsanwaltschaft bezieht sich auf die Regeln und Vorschriften, die nach den Aufgaben und dem T?tigkeitsbereich der Volksstaatsanwaltschaften ausgearbeitet worden sind. Sie sind haupts?chlich folgende:

1. System der überwachung der Ermittlungen

Es handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft die Ermittlungen der Straff?lle durch die Organe für ?ffentliche Sicherheit, einschlie?lich der Organe für Staatssicherheit, überwacht.

a) überprüfung und Genehmigung der Entscheidung über Verhaftungen

Nach der Verfassung darf kein Bürger ohne Genehmigung oder Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung eines Volksgerichts verhaftet werden, und Verhaftungen müssen durch ein Organ für ?ffentliche Sicherheit vorgenommen werden.

b) überprüfung der Anklage

Die Volksstaatsanwaltschaft überprüft die Strafsachen, die ein Organ für ?ffentliche Sicherheit ermittelt und zur Anklage übergeben hat, und entscheidet, ob Anklage erhoben werden soll.

c) überwachung der Ermittlungen

Die Volksstaatsanwaltschaft kontrolliert die Rechtm??igkeit der Ermittlungen der Organe für ?ffentliche Sicherheit. Sie kontrolliert u. a., ob sie direkt oder in versteckter Form durch Folter Gest?ndnisse erpre?t oder durch Verführung oder T?uschung Gest?ndnisse erwirkt haben.

2. Ermittlungssystem

Es handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft direkt Rechtsf?lle annimmt und zum Zweck ihrer Untersuchung und Verfolgung eine Akte anlegt. Nach den ?Bestimmungen über den Umfang der Rechtsf?lle, die die Volksstaatsanwaltschaft direkt annehmen und ermitteln soll“, die die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Anfang 1998 ausarbeitete, gibt es insgesamt 53 Arten von Rechtsf?llen in vier Kategorien, in denen die Volksstaatsanwaltschaft direkt ermitteln soll:

a) in Kapitel 8 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz festgelegte Delikte der Geldunterschlagung, der passiven Bestechung und der Zweckentfremdung ?ffentlicher Gelder und in anderen Kapiteln festgelegte Straff?lle;

b) in Kapitel 9 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz festgelegte Straff?lle einschlie?lich des Mi?brauchs von Amtsbefugnissen, der Pflichtvergessenheit, des Rechtsbruchs und anderer Amtsdelikte;

c) F?lle in Bezug auf die Verletzung der pers?nlichen und demokratischen Rechte von Bürgern durch Regierungsmitarbeiter unter Mi?brauch ihrer Amtsbefugnisse einschlie?lich der illegalen Inhaftierung, der illegalen Hausdurchsuchung und der Abn?tigung von Gest?ndnissen durch Folter;

d) schwere Delikte, die Regierungsmitarbeiter unter Mi?brauch ihrer Amtsbefugnisse begangen haben. Wenn solche Delikte direkt von einer Volksstaatsanwaltschaft behandelt werden sollen, kann diese Volksstaatsanwaltschaft mit der Genehmigung einer Volksstaatsanwaltschaft ab Provinzebene Ermittlungen anstellen.

3. System der ?ffentlichen Anklage

Nach dem Strafgesetz und der Strafproze?ordnung soll gegen Verbrechen, mit Ausnahme von Privatklagen, ?ffentliche Anklage erhoben werden. Gegen Delikte, die ?ffentlich angeklagt werden, soll die Volksstaatsanwaltschaft bei dem dafür zust?ndigen Volksgericht ?ffentliche Anklage erheben. Was die Rechtsf?lle betrifft, die vom Sicherheitsorgan zur Anklage übergeben werden, so werden diese ausnahmslos von der Volksstaatsanwaltschaft überprüft, und diese soll innerhalb eines Monats entscheiden, ob Anklage erhoben werden soll. Bei schwerwiegenden und komplizierten Rechtsf?llen soll die Volksstaatsanwaltschaft innerhalb von anderthalb Monaten die Entscheidung treffen. Wenn die Volksstaatsanwaltschaft nach der überprüfung meint, da? der Tatbestand bereits ermittelt worden ist, die Beweise unbestreitbar und ausreichend sind und die mutma?lichen T?ter strafrechtlich verfolgt werden müssen, soll sie bei dem dafür zust?ndigen Volksgericht ?ffentliche Anklage erheben.

4. System der überprüfung von Gerichtsverhandlungen

Hierbei handelt es sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft Verhandlungen des Volksgerichts über Zivilrechtsf?lle, Straff?lle und administrative F?lle überwacht. Wenn Staatsanw?lte bei einem Proze? vor Gericht erscheinen, so vertreten sie nicht nur die ?ffentliche Anklage, sondern überwachen auch als staatliche gesetzliche Kontrolleure die Gerichtsverhandlung. Au?erdem hat die Volksstaatsanwaltschaft das Recht, Einspruch gegen falsche Urteile und Entscheidungen des Volksgerichts zu erheben.

5. System der Aufsicht über die Urteilsvollstreckung und die Führung der Gef?ngnisse

Es handelt sich haupts?chlich um die Aufsicht

a) über die Vollstreckung der Todesurteile

Bei der Vollstreckung der Todesurteile mu? ein Vertreter der Volksstaatsanwaltschaft anwesend sein, um die Identit?t des Verurteilten zu prüfen und dadurch eine falsche T?tung zu verhindern.

b) über den Strafvollzug in den Gef?ngnissen einschlie?lich der Aufsicht über die Gesetzm??igkeit der Straferm??igung, der bedingten Haftentlassung, der Entlassung für medizinische Behandlung gegen Bürgschaft und der Strafaussetzung.

c) über die Gesetzm??igkeit der Aktivit?ten in den Untersuchungsgef?ngnissen und Umerziehungsanstalten.

 

 
 
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