Staatsanwaltschaftssystem ist der Gesamtbegriff für den Charakter,
die Aufgaben, das Organisationssystem und die Prinzipien für die
Organisation, die T?tigkeiten und die Arbeitsverfahren der
staatsanwaltschaftlichen Organe des Staates.
Nach der Verfassung und dem Organisationsgesetz für
Volksstaatsanwaltschaften sind die Volksstaatsanwaltschaften
gesetzliche überwachungsorgane des Staates, die
staatsanwaltschaftliche Vollmachten ausüben. Die
Volksstaatsanwaltschaft wird vom Volkskongre? der gleichen Ebene
gew?hlt und ist ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
(1) Besonderheiten der Organisation der Volksstaatsanwaltschaft
In
Artikel 2 des Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften
hei?t es: ?Die Volksrepublik China richtet die Oberste
Volksstaatsanwaltschaft, lokale Volksstaatsanwaltschaften
verschiedener Ebenen, Milit?rstaatsanwaltschaften und andere
Sondervolksstaatsanwaltschaften ein.“ Diese Reihefolge von oben
nach unten spiegelt die Besonderheiten der Beziehungen zwischen den
übergeordneten und den untergeordneten staatsanwaltschaftlichen
Organen wider und zeigt, da? die ersteren die letzteren führen.
Dies unterscheidet sich von den Beziehungen zwischen den
übergeordneten und den untergeordneten Volksgerichten, von denen
die ersteren die letzteren kontrollieren. Um die Einheitlichkeit
der Rechtsordnung des Staates aufrechtzuerhalten, müssen die
staatsanwaltschaftlichen Organe integriert und in h?chstem Grad
einheitlich sein.
Die Oberste Staatsanwaltschaft ist das h?chste
staatsanwaltschaftliche Organ des Staates. Sie leitet die Arbeit
der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der
Sonderstaatsanwaltschaften. Zu den lokalen Staatsanwaltschaften
geh?ren die Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, der autonomen
Gebiete und der regierungsunmittelbaren St?dte und ihre
Zweigstellen, die Volksstaatsanwaltschaften der autonomen Bezirke
und der St?dte, die unmittelbar der Verwaltung der Provinzregierung
unterstehen, und die Volksstaatsanwaltschaften der Kreise, der
St?dte, der autonomen Kreise und der Stadtbezirke. Die
Sondervolksstaatsanwaltschaften umfassen haupts?chlich die
Milit?rstaatsanwaltschaften und die Eisenbahnstaatsanwaltschaften.
Die Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden als Gegenstücke
zu den Volksgerichten der entsprechenden Ebene eingerichtet und
arbeiten nach dem von der Strafproze?ordnung festgelegten
Verfahren.
(2) Die Kompetenzen der Volksstaatsanwaltschaften
Nach den Bestimmungen des Organisationsgesetzes für
Volksstaatsanwaltschaften und anderen diesbezüglichen gesetzlichen
Bestimmungen üben die Volksstaatsanwaltschaften die folgenden
Befugnisse aus:
1.
Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten aus gegen
Landesverrat, Versuche der Spaltung des Staates und schwerwiegende
Verbrechen, die die einheitliche Durchführung der Politik, der
Gesetze, der Verordnungen und der Erlasse des Staates ernsthaft
beeintr?chtigen.
2.
Sie stellen Ermittlungen an über die Straff?lle, die sie annehmen
und behandeln.
3.
Sie überprüfen Rechtsf?lle, gegen die die Sicherheitsorgane und die
Organe für die Staatssicherheit ermitteln, und entscheiden, ob die
Verd?chtigen verhaftet und angeklagt werden sollen, und sie
kontrollieren die Rechtm??igkeit der Ermittlungen.
4.
Sie erheben ?ffentliche Aklage in Straff?llen bzw. unterstützen die
?ffentliche Anklage, und sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der
Verhandlungen der Volksgerichte.
5.
Sie kontrollieren die Rechtm??igkeit der Durchführung der Urteile,
die Entscheidungen über Straff?lle und die Führung der Gef?ngnisse,
der Untersuchungsgef?ngnisse und der Besserungsanstalten.
6.
Sie beaufsichtigen die Verhandlungen der Volksgerichte über
Zivilrechtsf?lle und administrative F?lle.
(3) Die Zusammensetzung der Volksstaatsanwaltschaften
Eine Volksstaatsanwaltschaft setzt sich aus einem
staatsanwaltschaftlichen Ausschu? und anderen konkreten
Arbeitsorganen zusammen.
1.
Staatsanwaltschaftlicher Ausschu?
Der Pr?sident der Volksstaatsanwaltschaft leitet die Arbeit der
Staatsanwaltschaft. In Paragraph 2, Artikel 3 des
Organisationsgesetzes für Volksstaatsanwaltschaften hei?t es: ?Die
Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen richten einen
staatsanwaltschaftlichen Ausschu? ein, der nach dem demokratischen
Zentralismus unter dem Vorsitz des Pr?sidenten der
Volksstaatsanwaltschaft über schwerwiegende Rechtsf?lle und andere
wichtige Fragen diskutiert und entscheidet. Wenn der Pr?sident der
Volksstaatsanwaltschaft in wichtigen Fragen nicht mit der
Entscheidung der Mehrheit einverstanden ist, kann er sie dem
St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene zur
Entscheidung vorlegen.“
2.
Arbeitsorgane der Volksstaatsanwaltschaften
Die Arbeitsorgane einer Volksstaatsanwaltschaft werden nach der
Arbeitsteilung entsprechend den Forderungen bezüglich der
gesetzlichen überwachung eingerichtet. Sie umfassen Organe für
Straff?lle, Organe für Wirtschaftsf?lle, Organe für Rechts- und
Disziplinverletzungen, Organe für Gef?ngnisse und
Besserungsanstalten, Organe für Zivilrechtsf?lle und Organe für
administrative F?lle. Au?erdem ist ein Anti-Korruptionsbüro
eingerichtet, das ein Anzeigezentrum gegründet hat, um gestützt auf
die Bev?lkerung gegen Unterschlagung, Bestechung, Amtsdelikte,
Verletzung der Rechte anderer und andere Verbrechen zu k?mpfen.
(4) System der Staatsanw?lte
Es
handelt sich um ein System, nach dem der Staat spezielle Gesetze
ausarbeitet, um die Staatsanw?lte, die in den
staatsanwaltschaftlichen Organen die staatsanwaltschaftlichen
Vollmachten ausüben, effektiv zu verwalten. Es umfa?t eine Reihe
von Bestimmungen über die Pflichten und Rechte, die Qualifikation,
die Berufung und Abberufung, die Prüfung, die Ausbildung, die
Auszeichnung und Bestrafung, die Geh?lter und andere
Vergünstigungen sowie die Demission und die Pensionierung der
Staatsanw?lte. Auf der 12. Tagung des St?ndigen Ausschusses des 8.
Nationalen Volkskongresses am 28. Februar 1995 wurde das Gesetz für
Staatsanw?lte angenommen, das am 1. Juli 1995 in Kraft trat.
1.
Die Qualifikation der Staatsanw?lte
Mit den Staatsanw?lten sind die Pr?sidenten der
Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und ihre Stellvertreter, die
Mitglieder der Staatsanwaltschaftlichen Ausschüsse, die
Staatsanw?lte und die assistierende Staatsanw?lte gemeint.
Die Staatsanw?lte müssen den folgenden Voraussetzungen
entsprechen:
a)
Sie müssen die Staatsangeh?rigkeit der Volksrepublik China
besitzen.
b)
Sie müssen das 23. Lebensalter vollendet haben.
c)
Sie müssen die Verfassung der Volksrepublik China unterstützen.
d)
Sie müssen politisch zuverl?ssig, fachlich qualifiziert und
moralisch einwandfrei sein.
e)
Sie müssen gesund sein.
f)
Sie müssen Absolventen einer Fakult?t für Jura oder einer anderen
Fakult?t sein und nach der Absolvierung zwei Jahre gearbeitet
haben; oder sie müssen Bachelors einer Fakult?t für Jura sein und
nach der Absolvierung ein Jahr gearbeitet haben. Wenn sie Magister
oder Doktoren einer Fakult?t für Jura sind, unterliegen sie nicht
der Beschr?nkung durch die o. g. Arbeitsdauer.
Folgende Personen dürfen nicht als Staatsanw?lte arbeiten:
a)
Diejenigen, die wegen einer kriminellen Handlung vorbestraft
sind.
b)
Diejenigen, die unehrenhaft aus dem ?ffentlichen Dienst entlassen
worden sind.
Die Qualifikation der Staatsanw?lte kann auf folgende Weise
festgestellt werden:
a)
Durch eine Eignungsprüfung. ?ffentliche Prüfungen für Staatsanw?lte
und assistierende Staatsanw?lte werden von der Obersten
Staatsanwaltschaft organisiert und finden regelm??ig statt. Alle
chinesischen Bürger, die eine dreij?hrige oder noch l?ngere
Hochschulbildung haben, k?nnen sich zur Prüfung melden. Diejenigen,
die die Prüfung bestanden haben, müssen sich noch einer Prüfung
ihres politischen Verhaltens, ihres ideologischen Bewu?tseins und
ihrer moralischen Anlagen unterziehen. Den besten von ihnen wird
die Urkunde für die Qualifikation als Staatsanwalt ausgestellt.
b)
Durch Ausbildung und Prüfung
Den Staatsanw?lten oder den Mitarbeitern einer
Volksstaatsanwaltschaft, die die Qualifikation eines Staatsanwalts
besitzen, wird in einem der folgenden F?lle die Eigenschaft als
Staatsanwalt aberkannt:
a)
Sie beantragen die Demission, und ihr Antrag wird genehmigt.
b)
Ihnen wird von staatsanwaltschaftlichen Organen gekündigt.
c)
Sie werden entlassen.
d)
Sie werden aus dem Beamtenverh?ltnis entlassen.
e)
Sie werden ihres Amtes enthoben und sind nicht mehr geeignet,
weiter als Staatsanw?lte zu arbeiten.
f)
Sie werden zu Freiheitsstrafen verurteilt.
g)
Sie sind aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, weiter als
Staatsanw?lte zu arbeiten.
2.
Berufungs- und Abberufungssystem für Staatsanw?lte
Die Pr?sidenten der Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen werden
von den Volkskongressen der jeweiligen Ebene gew?hlt bzw.
abgesetzt. Berufungen bzw. Abberufungen der Pr?sidenten lokaler
Volksstaatsanwaltschaften müssen jedoch von den Pr?sidenten der
Volksstaatsanwaltschaften der h?heren Ebene dem St?ndigen Ausschu?
des Volkskongresses der gleichen Ebene zur Genehmigung vorgelegt
werden.
Die Berufung bzw. Abberufung der stellvertretenden Pr?sidenten der
Volksstaatsanwaltschaften, der Mitglieder der
Staatsanwaltschaftlichen Ausschüsse und der Staatsanw?lte werden
vom Pr?sidenten der zust?ndigen Volksstaatsanwaltschaft dem
St?ndigen Ausschu? des Volkskongresses der gleichen Ebene
vorgeschlagen. Die assistierenden Staatsanw?lte werden vom
Pr?sidenten der zust?ndigen Volksstaatsanwaltschaft berufen bzw.
abberufen.
3.
Bef?rderungs-, Auszeichnungs- und Bestrafungssystem für
Staatsanw?lte
Das Bef?rderungssystem für Staatsanw?lte ist ein System, nach dem
die Staatsanw?lte nach den entsprechenden Bestimmungen Rang um Rang
bef?rdert werden. Es gibt regelm??ige Bef?rderung und Bef?rderung
der Besten.
Für die Staatsanw?lte gibt es zw?lf R?nge. Der Pr?sident der
Obersten Volksstaatsanwaltschaft ist der Generalstaatsanwalt. Die
Staatsanw?lte vom 2. bis 12. Rang sind Gro?e Staatsanw?lte, h?here
Staatsanw?lte und einfache Staatsanw?lte. Der Rang eines
Staatsanwaltes wird nach seinem Amt, seinem politischen Verhalten,
seiner fachlichen F?higkeit, seiner Arbeitsleistung und seinem
Dienstalter bestimmt.
Für die Auszeichnung der Staatsanw?lte gilt das Prinzip der
Verbindung des geistigen Anreizes mit dem materiellen Anreiz. Die
Auszeichnung gliedert sich in Belobigung, Auszeichnung mit einem
?Verdienst erster Klasse“, Auszeichnung mit einem ?Verdienst
zweiter Klasse“, Auszeichnung mit einem ?Verdienst dritter Klasse“
und Verleihung eines Ehrentitels.
Die Bestrafung der Staatsanw?lte gliedert sich in Verwarnung,
Verweis, strengen Verweis, Degradierung, Amtsenthebung und
Entlassung. Wer seines Amtes enthoben wird, dessen Lohnstufe und
Rang werden gleichzeitig herabgesetzt. Wer ein Verbrechen begangen
hat, der wird strafrechtlich verfolgt.
3.
Absicherungssystem für Staatsanw?lte
Die Staatsanw?lte, die ihren Amtspflichten nachkommen, werden
gesetzlich geschützt. Sie genie?en die folgenden Absicherungen:
a)
Berufsabsicherung: Die Staatsanw?lte kommen nach dem Gesetz ihren
Amtspflichten nach, frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane,
gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Sie werden ohne
gesetzliche Gründe und ohne die Einleitung eines gesetzlichen
Verfahrens nicht abgesetzt, degradiert, entlassen oder
bestraft.
b)
Absicherung der pers?nlichen Sicherheit: Die pers?nliche Sicherheit
der Staatsanw?lte und die Sicherheit ihres Eigentums und ihrer
Wohnung werden gesetzlich geschützt.
c)
Gehaltsabsicherung: Die Staatsanw?lte beziehen nach Bestimmungen
ihre Geh?lter, werden versichert und genie?en andere
Vergünstigungen.
d)
Andere Absicherungen: Den Staatsanw?lten, die ihren Amtspflichen
nachkommen, sollen entsprechende Befugnisse und Arbeitsbedingungen
gew?hrt werden. Sie haben das Recht auf Demission, Beschwerde und
Anklage.
(4) Arbeitssystem der Volksstaatsanwaltschaften
Das Arbeitssystem einer Volksstaatsanwaltschaft bezieht sich auf
die Regeln und Vorschriften, die nach den Aufgaben und dem
T?tigkeitsbereich der Volksstaatsanwaltschaften ausgearbeitet
worden sind. Sie sind haupts?chlich folgende:
1.
System der überwachung der Ermittlungen
Es
handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft
die Ermittlungen der Straff?lle durch die Organe für ?ffentliche
Sicherheit, einschlie?lich der Organe für Staatssicherheit,
überwacht.
a)
überprüfung und Genehmigung der Entscheidung über Verhaftungen
Nach der Verfassung darf kein Bürger ohne Genehmigung oder
Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung
eines Volksgerichts verhaftet werden, und Verhaftungen müssen durch
ein Organ für ?ffentliche Sicherheit vorgenommen werden.
b)
überprüfung der Anklage
Die Volksstaatsanwaltschaft überprüft die Strafsachen, die ein
Organ für ?ffentliche Sicherheit ermittelt und zur Anklage
übergeben hat, und entscheidet, ob Anklage erhoben werden soll.
c)
überwachung der Ermittlungen
Die Volksstaatsanwaltschaft kontrolliert die Rechtm??igkeit der
Ermittlungen der Organe für ?ffentliche Sicherheit. Sie
kontrolliert u. a., ob sie direkt oder in versteckter Form durch
Folter Gest?ndnisse erpre?t oder durch Verführung oder T?uschung
Gest?ndnisse erwirkt haben.
2.
Ermittlungssystem
Es
handelt sich um ein System, nach dem die Volksstaatsanwaltschaft
direkt Rechtsf?lle annimmt und zum Zweck ihrer Untersuchung und
Verfolgung eine Akte anlegt. Nach den ?Bestimmungen über den Umfang
der Rechtsf?lle, die die Volksstaatsanwaltschaft direkt annehmen
und ermitteln soll“, die die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Anfang
1998 ausarbeitete, gibt es insgesamt 53 Arten von Rechtsf?llen in
vier Kategorien, in denen die Volksstaatsanwaltschaft direkt
ermitteln soll:
a)
in Kapitel 8 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz
festgelegte Delikte der Geldunterschlagung, der passiven Bestechung
und der Zweckentfremdung ?ffentlicher Gelder und in anderen
Kapiteln festgelegte Straff?lle;
b)
in Kapitel 9 der detaillierten Bestimmungen zum Strafgesetz
festgelegte Straff?lle einschlie?lich des Mi?brauchs von
Amtsbefugnissen, der Pflichtvergessenheit, des Rechtsbruchs und
anderer Amtsdelikte;
c)
F?lle in Bezug auf die Verletzung der pers?nlichen und
demokratischen Rechte von Bürgern durch Regierungsmitarbeiter unter
Mi?brauch ihrer Amtsbefugnisse einschlie?lich der illegalen
Inhaftierung, der illegalen Hausdurchsuchung und der Abn?tigung von
Gest?ndnissen durch Folter;
d)
schwere Delikte, die Regierungsmitarbeiter unter Mi?brauch ihrer
Amtsbefugnisse begangen haben. Wenn solche Delikte direkt von einer
Volksstaatsanwaltschaft behandelt werden sollen, kann diese
Volksstaatsanwaltschaft mit der Genehmigung einer
Volksstaatsanwaltschaft ab Provinzebene Ermittlungen anstellen.
3.
System der ?ffentlichen Anklage
Nach dem Strafgesetz und der Strafproze?ordnung soll gegen
Verbrechen, mit Ausnahme von Privatklagen, ?ffentliche Anklage
erhoben werden. Gegen Delikte, die ?ffentlich angeklagt werden,
soll die Volksstaatsanwaltschaft bei dem dafür zust?ndigen
Volksgericht ?ffentliche Anklage erheben. Was die Rechtsf?lle
betrifft, die vom Sicherheitsorgan zur Anklage übergeben werden, so
werden diese ausnahmslos von der Volksstaatsanwaltschaft überprüft,
und diese soll innerhalb eines Monats entscheiden, ob Anklage
erhoben werden soll. Bei schwerwiegenden und komplizierten
Rechtsf?llen soll die Volksstaatsanwaltschaft innerhalb von
anderthalb Monaten die Entscheidung treffen. Wenn die
Volksstaatsanwaltschaft nach der überprüfung meint, da? der
Tatbestand bereits ermittelt worden ist, die Beweise unbestreitbar
und ausreichend sind und die mutma?lichen T?ter strafrechtlich
verfolgt werden müssen, soll sie bei dem dafür zust?ndigen
Volksgericht ?ffentliche Anklage erheben.
4.
System der überprüfung von Gerichtsverhandlungen
Hierbei handelt es sich um ein System, nach dem die
Volksstaatsanwaltschaft Verhandlungen des Volksgerichts über
Zivilrechtsf?lle, Straff?lle und administrative F?lle überwacht.
Wenn Staatsanw?lte bei einem Proze? vor Gericht erscheinen, so
vertreten sie nicht nur die ?ffentliche Anklage, sondern überwachen
auch als staatliche gesetzliche Kontrolleure die
Gerichtsverhandlung. Au?erdem hat die Volksstaatsanwaltschaft das
Recht, Einspruch gegen falsche Urteile und Entscheidungen des
Volksgerichts zu erheben.
5.
System der Aufsicht über die Urteilsvollstreckung und die Führung
der Gef?ngnisse
Es
handelt sich haupts?chlich um die Aufsicht
a)
über die Vollstreckung der Todesurteile
Bei der Vollstreckung der Todesurteile mu? ein Vertreter der
Volksstaatsanwaltschaft anwesend sein, um die Identit?t des
Verurteilten zu prüfen und dadurch eine falsche T?tung zu
verhindern.
b)
über den Strafvollzug in den Gef?ngnissen einschlie?lich der
Aufsicht über die Gesetzm??igkeit der Straferm??igung, der
bedingten Haftentlassung, der Entlassung für medizinische
Behandlung gegen Bürgschaft und der Strafaussetzung.
c)
über die Gesetzm??igkeit der Aktivit?ten in den
Untersuchungsgef?ngnissen und Umerziehungsanstalten.